Ab Oktober ist es soweit – der Führerschein mit 17 auch in NRW. Anbei die wichtigsten Informationen:
  • Ausbildungsbeginn frühestens mit 16 1/2 Jahren
  • Nennung mind. einer Begleitperson mit folgenden Merkmalen:
    • Mindestalter 30 Jahre
    • Fahrerlaubnis Klasse B seit mind. 5 Jahren
    • max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
  • normale Ausbildung in der Fahrschule mit theor. und praktsicher Prüfung
  • die Prüfungsbescheinigung (Erhalt nach bestandener prakt. Prüfung) gilt bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Fahren nur in Deutschland möglich
  • Fahren nur in Begleitung der eingetragenen Person
  • Beginn der 2-jährigen Probezeit
  • ab 18 Jahre die reguläre Fahrerlaubnis mit vorher beantragten EU-Kartenführerschein
Interessiert? Während der Bürozeit von 16.00 bis 19.00 Uhr informieren wir Euch gerne. Wir freuen uns!