Ab Oktober ist es soweit – der Führerschein mit 17 auch in NRW. Anbei die wichtigsten Informationen:
- Ausbildungsbeginn frühestens mit 16 1/2 Jahren
- Nennung mind. einer Begleitperson mit folgenden Merkmalen:
- Mindestalter 30 Jahre
- Fahrerlaubnis Klasse B seit mind. 5 Jahren
- max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
- normale Ausbildung in der Fahrschule mit theor. und praktsicher Prüfung
- die Prüfungsbescheinigung (Erhalt nach bestandener prakt. Prüfung) gilt bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres
- Fahren nur in Deutschland möglich
- Fahren nur in Begleitung der eingetragenen Person
- Beginn der 2-jährigen Probezeit
- ab 18 Jahre die reguläre Fahrerlaubnis mit vorher beantragten EU-Kartenführerschein
Interessiert? Während der Bürozeit von 16.00 bis 19.00 Uhr informieren wir Euch gerne. Wir freuen uns!