Mit der neuen Fahrerlaubnisklasse B96 dürfen folgende Fahrzeuge gefahren werden:

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zhulässingen Gesamtmasse
von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombinationen von
mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden Fahren
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich!

Schulungsfahrzeug: PKW der Klasse B, Anhänger Bartau

Theoretische und Praktische Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus

Theorie:                           2,5 Stunden
Praktische Übungen:         3,5 Stunden
Fahren im Realverkehr:     1    Stunde

Die Ausbildungsdauer beträgt nach Absprache 1 Tag.

Für die Antragstellung wird benötigt:

  • 2 biometrische Passbilder
  • Nachweis über die Schulung nach nr. 7 der Anlage 7aFeV (Ausbildung siehe oben)
  • Personalausweis

Kommt doch mal vorbei – wir freuen uns auf Euren Besuch!
Bei einer persönlichen Beratung können alle Fragen geklärt werden