Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von mehr als 125cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW.

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
eingeschlossen sind die Führerscheinklassen AM

Schulungsfahrzeug: Suzuki 125 GN

Theoretischer Unterricht:

Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz einer anderen Klasse mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundwissen 12 Doppelstunden 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht 4 Doppelstunden 4 Doppelstunden

Praktischer Unterricht:

Praxis ohne Vorbesitz einer anderen Klasse mit Vorbesitz einer anderen Klasse
  Fahrstunden á 45min   nicht festgelegt   nicht festgelegt
Sonderfahrten á 45min:
   Ø Überlandfahrten 5 5
   Ø Autobahn 4 4
   Ø Nachtfahrten 3 3

Unterrichtszeiten:

1) Grundstoff: Mo + Do       19.00 – 20.30 h
2) Klassenspezifisch A: Mi         19.00 – 20.30 h + 20.45 – 22.15 h (nach Absprache)

Was gibt es noch WICHTIGES?

Für die Antragstellung benötigen wir:

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über einen Kurs „Erste Hilfe“ (9 Unterrichtseinheiten á 45 min)
    (bei Ersterwerb)
  • 2 biometrische Passbilder
  • Personalausweis

Die Theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.

Wir bieten eine individuelle Ausbildung mit modernster Technik.