Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrrad mit Hilfsmotor
– bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
– Hubraum max. 50 cm³

Dreirädrige Kleinkrafträder
– bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
– Hubraum max. 50 cm³

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
– bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
– Hubraum max. 50 cm³
– Leermasse max. 350 kg

Mindestalter: 15 Jahre

Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Eingeschlossen sind keine Führerscheinklassen.

Schulungsfahrzeug:
Suzuki TS 50 XK

Theoretischer Unterricht:

Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz einer anderen Klasse mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundwissen 12 Doppelstunden 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht 4 Doppelstunden 4 Doppelstunden

Praktischer Unterricht:
Grundausbildung – keine Sonderfahrten

Unterrichtszeiten:

1) Grundstoff: Mo + Do      19.00 – 20.30 h
2) Klassenspezifisch A: Mi         19.00 – 20.30 h + 20.45 – 22.15 h (nach Absprache)

Was gibt es noch WICHTIGES?

Für die Antragstellung benötigen wir:

  •      Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  •      Nachweis über einen Kurs „Erste Hilfe“ (9 Unterrichtseinheiten á 45 min) (bei Ersterwerb)
  •      2 biometrische Passbilder
  •      Personalausweis

Die Theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.

Wir bieten eine individuelle Ausbildung mit modernster Technik.

Kommt doch mal vorbei – wir freuen uns auf Euren Besuch!
Bei einer persönlichen Beratung können alle Fragen geklärt werden