Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Leistung: max. 35 KW (48 PS)

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
eingeschlossen sind die Führerscheinklassen A1 und AM

Schulungsfahrzeug: Honda CBF 500

Theoretischer Unterricht:

Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz
einer anderen Klasse
mit Vorbesitz
einer anderen Klasse
ausgenommen A1
bei Vorbesitz
der Klasse A1
weniger
als 2 Jahre
bei Vorbesitz
der Klasse A2
mindestens
als 2 Jahre
Grundwissen 12 Doppelstunden 6 Doppelstunden 6 kein Pflichtunterricht
Klassenspezifischer Unterricht 4 Doppelstunden 4 Doppelstunden 4 kein Pflichtunterricht

Praktischer Unterricht:

Praxis ohne Vorbesitz
einer anderen
Klasse
mit Vorbesitz
einer anderen Klasse
ausgenommen A1
bei Vorbesitzder Klasse A1

weniger als 2 Jahre

bei Vorbesitzder Klasse A1

mind.  als 2 Jahre

  Fahrstunden á 45min   nicht festgelegt   nicht festgelegt   nicht festgelegt   nicht festgelegt
Sonderfahrten á 45min:
   Ø Überlandfahrten 5 5 3 kein Pflichtunterricht*
   Ø Autobahn 4 4 2 kein Pflichtunterricht*
   Ø Nachtfahrten 3 3 1 kein Pflichtunterricht*

* es ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben; der Fahrlehrer muss sich aber von der Prüfungsreife überzeugen.

Unterrichtszeiten:

1) Grundstoff: Mo + Do      19.00 – 20.30 h
2) Klassenspezifisch A: Mi         19.00 – 20.30 h + 20.45 – 22.15 h (nach Abrache)

Was gibt es noch WICHTIGES?

Für die Antragstellung benötigen wir:

  •      Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  •      Nachweis über einen Kurs „Erste Hilfe“ (9 Unterrichtseinheiten á 45 min) (bei Ersterwerb)
  •      2 biometrische Passbilder
  •      Personalausweis

Die Theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat
vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.

Wir bieten eine individuelle Ausbildung mit modernster Technik.

Kommt doch mal vorbei – wir freuen uns auf Euren Besuch!
Bei einer persönlichen Beratung können alle Fragen geklärt werden