PKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr 3,5 t,
max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer).

Anhänger dürfen wie folgt mitgeführt werden:

a) Anhänger bis max. 750kg zulässige Gesamtmasse
b) Kombinationen mit nicht mehr als 3.500 kg zulässige Gesamtmasse

Eingeschlossen sind die Führerscheinklassen AM und L (Traktor)
Mindestalter: 18 Jahre oder als „Begleitendes Fahren“ ab 17 Jahre

Schulungsfahrzeug:
VW Polo
VW Golf VI GTD

Theoretischer Unterricht:

Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz
einer anderen Klasse
mit Vorbesitz
einer anderen Klasse
Grundwissen 12 Doppelstunden 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht 2 Doppelstunden 2 Doppelstunden

Praktischer Unterricht:

Praxis ohne Vorbesitz
einer anderen
Klasse
mit Vorbesitz
einer anderen Klasse
  Fahrstunden á 45min   nicht festgelegt   nicht festgelegt
Sonderfahrten á 45min:
   Ø Überlandfahrten 5 5
   Ø Autobahn 4 4
   Ø Nachtfahrten 3 3

Unterrichtszeiten:

1) Grundstoff: Mo + Do      19.00 – 20.30 h
2) Klassenspezifisch B: 1. Samstag im Monat
9.00 – 10.30 h + 10.45 – 12.15h

Was gibt es noch WICHTIGES?
Für die Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir:

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über einen Kurs „Erste Hilfe“ (9 Unterrichtseinheiten á 45 min) (bei Ersterwerb)
  • 2 biometrische Passbilder
  • Personalausweis

Die Theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Wir bieten eine individuelle Ausbildung mit modernster Technik.

Kommt doch mal vorbei – wir freuen uns auf Euren Besuch!
Bei einer persönlichen Beratung können alle Fragen geklärt werden