Seit dem 01.01.2020 besteht die Möglichkeit mit einer vereinfachten Ausbildung zum Führen von Motorrädern mit einer Hubraumgröße bis 125ccm und max. 15 PS/11 KW (ähnlich der Klasse A1) ohne Fahrprüfung beim TÜV in Deutschland zu fahren.

Was sind die Voraussetzungen?
– Mindestalter 25 Jahre
– der Führerschein der Klasse B seit mind. 5 Jahren
– Eintrag der Schlüsselzahl 196 im Führerschein

Was muss ich für die Bescheinigung machen?
– 4 Theorieeinheiten der Klassen A („Motorradunterricht“)
– mind. 5 Praxiseinheiten (zu je 90 Minuten) Fahrstunden mit einem Leichtkraftrad der Klasse A1


Die Eintragung erfolgt über das Straßenverkehrsamt.

Dafür wird benötigt:
– ein aktuelles Lichtbild
– deinen gültigen Führerschein
– Nachweis über die Fahrerschulung nach Anlage 7b zur FeV – erfolgt die Antragstellung nicht innerhalb 1 Jahres nach Abschluss der Schulung, erlischt die Wirksamkeit der Fahrerschulung!