Mit der neuen Fahrerlaubnisklasse S dürfen folgende Fahrzeugegefahrenwerden:
Fahrerlaubnisklasse S
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit folgenden Daten:
  • mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm (bei KFZ mit Fremdzündungsmotoren)
  • einer Nenn- bzw. Nutzleistung von max. 4 kw (bei Kfz mit anderem Antrieb, z.B. Elektro- oder Dieselmotor)
  • mit einer Leermasse von max. 350 kg
Mindestalter: 16 Jahre

Fahrerlaubnisklasse S

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